Krebsfrüherkennung

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Mit Hilfe von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen können Hinweise auf eine Krebserkrankung frühzeitig erkannt werden. So lassen sich die Heilungsmöglichkeiten und -chancen verbessern.

Die gesetzliche Krankenkassenversicherung sieht folgende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen vor:

  • ab 20 Jahren: Zellabstrich vom Muttermund und Abtasten des inneren Genitale
  • ab 30 Jahren: zusätzliches Abtasten der Brust
  • ab 35 Jahren: zusätzlich Abstrich auf Humanes Papilloma Virus vom Muttermund 
  • ab 50 Jahren: zusätzlich Austasten des Endarms, Stuhltest auf verstecktes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre), Mammographie-Screening (alle zwei Jahre auf Einladung)