Krebsfrüherkennung
Mit Hilfe von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen können Hinweise auf eine Krebserkrankung frühzeitig erkannt werden. So lassen sich die Heilungsmöglichkeiten und -chancen verbessern.
Die gesetzliche Krankenkassenversicherung sieht folgende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen vor:
- ab 20 Jahren: Zellabstrich vom Muttermund und Abtasten des inneren Genitale
- ab 30 Jahren: zusätzliches Abtasten der Brust
- ab 35 Jahren: zusätzlich Abstrich auf Humanes Papilloma Virus vom Muttermund
- ab 50 Jahren: zusätzlich Austasten des Endarms, Stuhltest auf verstecktes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre), Mammographie-Screening (alle zwei Jahre auf Einladung)